Einrichtungsbezogene Impfpflicht vor Gericht

Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die für mich als gelernter Krankenpfleger ein Berufsverbot darstellte, steht gerade vor Gericht. Das Ganze in Deutschland, wo sonst. In Bulgarien gab es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Berliner Zeitung schreibt in einem Artikel mit dem Titel Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte? folgendes dazu: Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Hintergrund ist, dass die so genannte Impfung niemals auf Fremdschutz getestet worden war. Für manchen mag dies immer noch neu sein, es ist aber schon seit Jahren bekannt. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb beispielsweise im Oktober 2022: Pfizer hat seinen Impfstoff nie auf Fremdschutz getestet. Doch zurück zum hier und heute. Da dem Verwaltungsgericht in Osnabrück, das sich gerade mit der Klage einer Pflegehelferin aus Niedersachsen beschäftigt, der wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch im November 2022 verboten wurde, ihrer Arbeit nachzugehen, keine Normverwerfungskompetenz zukommt, wird sich das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, mit dem Fall befassen und das kann dauern. In der Zwischenzeit kann man sich mit dem obigen Plakat beschäftigten, das die drei Konzerte von Bob Dylan im Oktober in Berlin ankündigt. Überschrieben ist es mit dem Hinweis darauf, dass die Dinge nicht so sind, wie sie einmal waren. Am rechten Rand ist ein Skelett in einem Frack zu sehen, das eine Spritze in seiner rechten Hand hält. Unter dem linken Arm hält es ein schön verpacktes Geschenk, das mit Geschenkband in Form eines Kreuzes verschlossen ist. Die Spritze befindet sich nahezu in der Bildmitte, die sie sich mit einem tanzenden Paar teilt. Geimpft oder Ungeimpft, könnte man sich da fragen. Wichtiger scheint aber die Frage nach der Spritze zu sein. Was hat sie in der Bildmitte eines Plakates zu suchen, das ein Konzert ankündigt, übrigens nicht nur in Berlin. Bob Dylan ist seit November 2021, also zu Zeiten der schlimmsten Pandemie überhaupt, bis heute auf Tour, und das weltweit. Das Skelett mit der Spritze in der Hand, so viel möchte ich verraten, gehört zu dem Song “False Prophet”.

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