Wir sind davon ausgegangen, dass Robert-Koch-Institut (RKI), Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft handeln. Ich würde den von uns erlassenen Bescheid heute mit meinem Herzen aufheben.

Aller guten Dinge sind Drei! (Impfungen?) – Zusatzkonzert am 12. Oktober

Es geht noch einmal um die Spritze. Weil eine Pflegehelferin sich nicht spritzen lassen wollte, durfte sie ihren Beruf nicht mehr ausüben, wogegen sie geklagt hat. Darüber berichten u.a. das Multipolar-Magazin, das die RKI-Protokolle freigeklagt hatte, und der Norddeutsche Rundfunk. Der NDR stellte nach der Verhandlung in Osnabrück fest, „dass nur wenige Monate nachdem das fragliche Gesetz in Kraft getreten war, bekannt wurde, dass die Impfung keinen Schutz vor der Übertragung bietet.” Darüber hinaus schätzt der NDR ein: „Es gebe erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des RKI, da es weisungsgebunden an das Ministerium sei.“ – Beklagter im Prozess war Thomas Drewes, Leiter der Rechtsabteilung des Landkreises Osnabrück, der für das Berufsverbot der Pflegehelferin verantwortlich war. Als Zeuge war kein geringerer als RKI-Präsident Lars Schaade vorgeladen. Als Berufsbezeichnung nannte dieser unter anderem “Berufsbeamter”, was der Vorsitzende Richter Gert-Arnim Neuhäuser, der zugleich Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts ist, mit “schöner Beruf” kommentierte. Schaade erklärte, dass bestimmte Entscheidungen des RKI Teil eines “politischen Managements” waren und “nicht wissenschaftlich erklärbar” seien. Weiter bestätigte er, dass das RKI selbstverständlich Weisungen vom Gesundheitsministerium entgegennehme. Der Vorsitzende Richter Gert-Arnim Neuhäuser, der wie gesagt zugleich Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts ist, erklärte zum Ende der Verhandlung, dass das RKI möglicherweise eine Vorstellung von Wissenschaftlichkeit und von politischer Einflussnahme habe, die sich nicht mit der eines Verwaltungsjuristen decke. Und weiter sagte er wörtlich: “Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtseingriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.” – Thomas Drewes, der bereits erwähnte Leiter der Rechtsabteilung des Landkreises Osnabrück, der für das Berufsverbot der Klägerin verantwortlich war und deswegen als Beklagter auftrat, erklärte anschließend, dass die Beweisaufnahme ihn „nachdenklich gemacht“ habe. Wörtlich sagte er: “Wir als nachgeordnete, regionale Behörde sind davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft handeln. Ich würde den von uns erlassenen Bescheid heute mit meinem Herzen aufheben.” – Übrigens: Der Mann, der weltweit mit einem Skelett mit einer Spritze in der Hand für seine Auftritte wirbt, gibt am 12. Oktober in Berlin ein Zusatzkonzert. Leider kann ich nicht dabei sein. In alles was, mit U anfängt und mit BER endet, setze ich keinen Fuß.

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