Angriff auf die Pressefreiheit

Erfahre gerade, dass das Multipolar-Magazin ein Schreiben der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), eine Art Wahrheitsministerium, als „verfassungswidrig“ zurückweist. In seinem heutigen Antwortschreiben verweist Mitherausgeber Paul Schreyer auf Artikel 5 des Grundgesetzes und erklärt, dass die Redaktion den „Versuch, unsere Berichterstattung zu beeinflussen“ ablehnt. In der Antwort wird auf die Einschätzung von Fachjuristen verwiesen, wonach „die journalistische Sorgfaltspflicht weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar“ ist, „noch durch eine ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen überwacht“ werden darf. Denn „die Pressezensur wurde in Deutschland 1874 gesetzlich abgeschafft“, so Schreyer weiter. Der Medienstaatsvertrag in aktuell gültiger Form – auf den sich die LfM beruft – sei „ein Rückfall hinter diese Zeit“, das Vorgehen der Behörde „ein Angriff auf die Pressefreiheit“. – Passend zum Thema ein weiterer Flohmarktfund vom Montag: “Politiker-Märchen – Die schönsten Lügen aus 60 Jahren Bundesrepublik”. Wer weiß noch, wann die Bundesrepublik 60 Jahre alt wurde? Genau: 2009! Steht ja auch drauf. Der Witz an der Sache: Die CD ist nicht Original! Als braver Deutscher habe ich das sofort der Marktleitung vom Flohmarkt in Montana gemeldet (eine Landesanstalt für Medien gibt es in Bulgarien nicht), aber die hat das natürlich Null interessiert. Ich bin dann weiter, was sollte ich auch sonst tun. Als nächstes ist mir diese Schreibmaschine ins Auge gefallen, daneben ein blauer Plastikkoffer mit Deutsche Mark “Rechengeld”. Das ließ mich daran denken, dass Multipolar jetzt vermutlich auch rechnen muss, wie es seine Anwälte und die Gerichtskosten bezahlt. Das Magazin lebt bekanntlich von Spenden. Aber keine Angst, ich sage jetzt, dass Du spenden sollst. Ich wollte nur daran erinnern, dass es die Möglichkeit gibt.

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