Leben in Zeiten von Corona – Heute: “Schweigeminute für die Grundrechte”

 
Die Grundrechte, wer sie nicht kennt, stehen im Grundgesetz. Ein paar von ihnen sollen gerade ganz aktuell eingeschränkt werden, und zwar das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes). Sie sollen aber nicht, wie Henryk M. Broder behauptet, “unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden”, sondern sie “werden insoweit eingeschränkt”, also wenn das Gesetz am morgigen Mittwoch beschlossen werden sollte, wovon auszugehen ist. Ob es sich da bereits um Fake News handelt, die da von Henryk M. Broder verbreitet werden, darüber denke ich gerade immer noch nach. Also darüber, inwieweit “unter bestimmten Umständen” und “insoweit” mehr oder weniger kongruente oder doch eher sich ausschließende Aussage sind. Weißt du es?   Also sprach TaxiBerlin, kannste glauben.
PS: Möglicherweise findet sich die Antwort auf die Frage in dem neuen Buch von Raymond Unger, der auch schon mal Gast in meiner Sendung “Hier spricht TaxiBerlin” war, das demnächst erscheint.
Video YouTube
Text TaxiBerlin

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