Vor der eigenen Tür kehren

Ich erfahre gerade, dass das ZDF am heutigen Dienstag im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über die SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur eine, sondern gleich zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen hat abgeben müssen. Hätte eine nicht gereicht? Heißt es nicht: „Wer einmal lügt, …“.